Es kann keine Lösungsgarantie abgegeben werden, weil der Erfolg einer jeden Beratung in erster Linie abhängig ist von der persönlichen Bereitschaft und Reife im Umgang mit eigenen, individuellen Lern- & Verhaltensprozessen als auch davon, was zu einem Zeitpunkt in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Schicksalsplan geschehen darf.
Wie ein Klient mit einer Beratung, einem Kurs oder einer Seminarausbildung umgeht, bleibt ein fester Bestandteil seiner Handlungsvollmacht.
Sämtliche vom Klienten gemachten Angaben und Informationen werden gemäss psychotherapeutischer Schweige- und Sorgfaltspflicht vertraulich behandelt.
Es wird generell empfohlen, bei gesundheitlichen Störungen einen Arzt zu konsultieren.
Da für jeden Klienten ausreichend Zeit zur Vorbereitungen eingeplant wird, muss bei nicht mindestens 24h im voraus annulliertem Termin die reservierte Behandlungszeit als Leerzeitpauschale verrechnet werden.
Es wird jede Art der Beratung anerkannt, die dem Ratsuchenden helfen kann, ohne ihm anderweitigen Schaden zuzufügen.